Die maßgebende Instanz für die deutsche Rechtschreibung
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Der Rat

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.

Der Rat ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus.

Über den Rat

Über den Rat

Die Mitgliederliste mit 41 Mitgliedern aus sieben Ländern und Regionen können Sie hier einsehen. Neben fachlich ausgewiesenen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sind auch Sprachpraktiker ehrenamtlich im Rat für deutsche Rechtschreibung tätig.
Berichte und Mitteilungen

Berichte und Mitteilungen

Berichte werden in der Regel alle fünf Jahre über die Arbeit des Rates erstellt. Darin wird über die Wahrnehmung der Aufgaben berichtet und es werden Vorschläge für Anpassungen und Fortentwicklung unterbreitet und begründet. Die Mitteilungen des Rats in Form von Interviews, Pressemitteilungen oder Stellungnahmen sind hier archiviert.

Arbeitsgrundlagen

Im Jahr 2004 wurde der Rat für deutsche Rechtschreibung eingerichtet. Ausgangsbasis seiner inhaltlichen Arbeit bildete das amtliche Regelwerk von 2004. Mit den Änderungsvorschlägen 2006 wurde die erste Arbeitsphase abgeschlossen. Im Statut sind weitere dauerhafte Aufgaben festgelegt.

© Rat für deutsche Rechtschreibung

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