Die maßgebende Instanz für die deutsche Rechtschreibung
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Regeln und Wörterverzeichnis

Grundlagen der deutschen Rechtschreibung

Grundlage der deutschen Rechtschreibung ist das amtliche Regelwerk. Vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben, fixiert es die amtliche Norm und bildet damit gleichsam den „Urmeter“ der deutschen Rechtschreibung.

Das amtliche Regelwerk geht in seiner Anlage und Form auf das im Jahre 1996 anlässlich der Reform der deutschen Rechtschreibung erstellte Regelwerk zurück. Es besteht aus einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis. Das Wörterverzeichnis umfasst ca. 12.000 Einträge, von denen einige eine Variantenschreibung aufweisen (wie z.B. aufgrund/auf Grund oder Biografie/Biographie). Variantenschreibungen stehen stets gleichberechtigt nebeneinander.

Nach Inkraftsetzung des amtlichen Regelwerks im Jahre 1996 wurden in den Jahren 2004 und 2006 Regelungen geändert, um einen Konsens in der Sache zwischen Reformbefürwortern und Kritikern der Reform zu ermöglichen. Sie sind in den entsprechenden Regelwerksausgaben dokumentiert. Im Anschluss daran konnte der im Jahre 2004 eingesetzte Rat für deutsche Rechtschreibung in die Phase der Beobachtung der Schreibentwicklung eintreten. Er hat in diesem Zeitraum zweimal Vorschläge zur Anpassung des amtlichen Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache erarbeitet. Diese wurden in den Aktualisierungen der Jahre 2011 und 2017 veröffentlicht.

Das aktuelle amtliche Regelwerk

Das aktuelle amtliche Regelwerk setzt die im „Bericht des Rats für deutsche Recht­schreibung für die Periode 2011 bis 2016“ enthaltenen Änderungsvorschläge um. Die Änderungen betreffen den Regelteil wie das Wörterverzeichnis gleichermaßen. Im Regelteil wurden maßgeblich die Paragraphen 25 E3 und 63f. geändert. Ihre Neufassung ermöglicht die Verwen­dung des Großbuchstabens „ẞ“ neben „SS“ und die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie „die Goldene Hochzeit“ und (alles Gute im) „Neuen Jahr“. Die Anpassungen im amtlichen Wörterverzeichnis beziehen sich wesentlich auf einzelne Wortschreibungen. Darüber hinaus wurde in die Vorbemerkungen ein Hinweis auf die in Ländern mit mehreren Amtssprachen gängige Praxis aufgenommen, nach der die originäre Schreibung bei Amtssprachen grundsätzlich zulässig ist.

Die im Januar 2018 veröffentlichte redigierte Fassung des amtlichen Regelwerks 2017 setzt die redaktionellen Anpassungen in Abschnitt 3 des Vorworts des amtlichen Regelwerks um , wie sie der Rat am 10. November 2017 beschlossen hat (siehe http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_2017-11-10_Beschluss_laenderspezifischer_Variation.pdf). Sie betreffen die Darstellung länderspezifischer Variation und haben keine inhaltlichen Auswirkungen auf Regelteil und Wörterverzeichnis.

Das aktuelle amtliche Regelwerk online

Die aktuelle Version des amtlichen Regelwerks mit Funktionalitäten von Stichwort- und Regelsuche wurde im Institut für Deutsche Sprache (IDS) für das digitale Informationssystem „Grammis“ aufbereitet und in dieses System integriert:  https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung


Aktuelles amtliches Regelwerk 2018 online
Regeln redigiert 2018
Regeln 2017
Wörterverzeichnis 2017

Frühere Fassungen des amtlichen Regelwerks

Das amtliche Regelwerk in der Fassung 2011 unterscheidet sich von dem 2006er-Regelwerk in gut 20 Eintragungen des amtlichen Wörterverzeichnisses. Die Änderungen bestehen in der Streichung bzw. Zulassung von Variantenschreibungen: nicht mehr angeführt wurden die Variantenschreibungen Butike, Fassette, Kabrio, Katarr, Krem/Kreme, Kupee, Maffia, Maläse, Mohär, Myrre, Scharm (inkl. scharmant), Schikoree, Schose, Sketsch, Sutane und transchieren, neu als Variantenschreibungen zugelassen wurden die Schreibungen Caprice, Clementine, Crème und Schmand. Die Veränderungen sind im zweiten „Bericht über die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung von März 2006 bis Oktober 2010“ erläutert.

Regeln 2011
Wörterverzeichnis 2011

Das amtliche Regelwerk in der Fassung 2006 ist die erste Regelwerksausgabe, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung verantwortet und von ihm herausgegeben wurde. Die Änderungen gegenüber der Vorgängerfassung sind im ersten Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung vom Februar 2006 dokumentiert. Sie betreffen Teilregelungen der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Groß- und Kleinschreibung, der Zeichensetzung und der Worttrennung am Zeilenende. Eine kurze Zusammenfassung vor dem Hintergrund der Vorreformschreibung findet sich in der Sprachreport-Extraausgabe „Zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab 1. August 2006“.

Regeln 2006
Wörterverzeichnis 2006

Textausgabe vom amtlichen Regelwerk 2006 „Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis“ ist im Gunter Narr Verlag Tübingen (ISBN 978-3-8233-6157-2) erhältlich.

Amtliches Regelwerk
als Buchausgabe

Das amtliche Regelwerk in der Fassung 2004 wurde von der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung herausgegeben, dem Vorgängergremium des Rats für deutsche Rechtschreibung. Es stimmt in der Substanz mit der im Jahre 1996 beschlossenen Reformfassung überein. Die Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Zulassung alternativer Schreibungen bei Verbindungen mit Partizipien (neu auch: ratsuchend), bei Verbindungen aus Präposition und dekliniertem Adjektiv (neu auch: ohne Weiteres) und bei festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv im fachsprachlichen Zusammenhang (neu auch: Kleine Anfrage).

Regeln und Wörterverzeichnis 2004

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