

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in seiner Sitzung vom 11. April 2025 mit einem Anliegen der IG Autorinnen und Autoren Österreichs zur Rechtschreibung in belletristischen Texten befasst und eine Stellungnahme „Rechtschreibung in belletristischen Texten“ beschlossen.
In der Stellungnahme bekräftigt der Rat, dass das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung mit Amtlichem Wörterverzeichnis auf Beschluss der staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder für Schulen und öffentliche Verwaltung verbindlich ist. Für belletristische Texte entfaltet es hingegen keine bindende Wirkung.
Zugleich verweist der Rat darauf, dass Autorinnen und Autoren bewusste orthografische Abweichungen als Teil einer ästhetischen Konzeption verstehen oder nutzen können. Der Rat respektiert solche bewusst gesetzten Abweichungen in belletristischen Texten als Möglichkeit individuellen Ausdrucks innerhalb der künstlerischen Freiheit. Weiterhin unterstreicht der Rat, dass er bei unterschiedlichen Schreibungen bewusst auf die Empfehlung einzelner Varianten verzichtet habe.