Die maßgebende Instanz für die deutsche Rechtschreibung
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Rechtschreibung in belletristischen Texten

29. April 2025Jens Rinne

Der Rat für deutsche Rechtschreibung weist darauf hin, dass das von ihm erarbeitete Amtliche Regel-
werk der deutschen Rechtschreibung mit Amtlichem Wörterverzeichnis auf übereinstimmenden Be-
schluss der staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder – Autonome Provinz Bozen-Südtirol,
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Bundesrepublik Deutschland, Fürstentum Liechtenstein,
Republik Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft – verbindlich für Schulen und öffentliche Ver-
waltung gilt. Es ist nicht bindend für belletristische Texte.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat den Auftrag, die Schreibentwicklung zu beobachten, Zwei-
felsfälle zu klären und Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der
Sprache zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden echte Varianten geprüft und nur in eindeutig
begründbaren Fällen aufgehoben. Der Rat verzichtet dabei bewusst darauf, bestimmte Varianten zu
empfehlen, wie dies in Wörterbüchern geschieht.

Seit jeher haben Schriftstellerinnen und Schriftsteller auch orthografisch persönliche Akzente gesetzt.
Manche von ihnen begründeten und begründen ihre stringente eigenwillige Rechtschreibung sogar in
Poetikvorlesungen oder anderen Veröffentlichungen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich,
was die Belletristik anlangt, stets für Respekt vor jenen Abweichungen von der Rechtschreibnorm
ausgesprochen, die Urheberinnen und Urheber mit voller Absicht ins Werk setzen und die Teil ihrer
ästhetischen Konzeption sind. Dies ist auch durch die künstlerische Freiheit begründet.

Stellungnahme als PDF-Datei

Hintergrund:

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache. Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.

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